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Covid-19: Aktuelle Informationen zu deiner Deckung bei der Reiseversicherung

Wer zahlt ausgefallene Reisen oder abgesagte Veranstaltungen? Hier findest Du aktuelle Informationen zum Versicherungsumfang.

Die Häufigsten Fragen zum Coronavirus.

Was passiert, wenn ich vor der Abreise am Coronavirus erkranke? Zahlt Smile die Annullierungskosten meiner gebuchten Reise?

Wir übernehmen die Annullationskosten für alle Reisen weltweit, wenn du vor Abreise infolge Krankheit (d.h. auch wenn du am Coronavirus erkrankst) nicht reisen kannst.

Falls ich während der Reise am Coronavirus erkranke oder unter Quarantäne gesetzt werde, weil ich Kontakt mit einer positiv getesteten Person war, sind dann die Mehrkosten gedeckt?

Bei eigener Erkrankung am Coronavirus übernehmen wir die Mehrkosten für einen Reiseabbruch oder Verlängerung der Reise sowie allfällige Repatriierungskosten. Zusätzlich sind die Mehrkosten einer unerwarteten individuellen Quarantäne an der Zieldestination versichert (bis CHF 700 p.P.). Die Details zu den versicherten Leistungen findest du in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Art. T.2.3.

Die Reisedestination verhängt eine Impfpflicht. Sind die Annullierungskosten versichert?

Nein, diese Situation ist nicht versichert.

Ich habe eine Reise gebucht und kann diese aufgrund von Reisebeschränkungen (z.B. Grenzschliessungen) nicht antreten. Sind die Annullierungskosten gedeckt?

Wenn du deine Reise aufgrund coronabedingter Reiserestriktionen wie Einreisesperren zum geplanten Zeitpunkt nicht antreten kannst, gewähren wir keine Annullierungskostendeckung. Eine Reisebeschränkung fällt unter dem Punkt "behördliche Verfügungen", welcher unter Art. G.6 f) als Ausschluss aufgeführt ist. 

Deckt meine Reiseversicherung Arzt- und Spitalkosten (gem. Art. T.7), die aufgrund einer Corona-Erkrankung entstehen könnten?

Der Zusatz "Arzt- und Spitalkosten" bei der Premium-Variante hat einen Epidemie-/Pandemieausschluss. Daher würden allfällige Mehrkosten, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, nicht übernommen. Kläre bitte mit deiner Krankenkasse ab, wie du in so einem Fall versichert bist.

Wie muss ich vorgehen um meine Pauschalreise zu annullieren?

Wenn du die Reise über einen Veranstalter gebucht hast und dieser die Reise annulliert hat, hast du nach dem Pauschalreisegesetz die Wahl, dir die bezahlten Beträge vom Veranstalter rückerstatten zu lassen oder dich bei einem entsprechenden Angebot des Reiseveranstalters für die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise zu entscheiden. Wir bitten dich demnach, den von dir geleisteten Betrag für die Pauschalreise direkt bei deinem Veranstalter zurück zu fordern.

Um dir die Rückforderung zu erleichtern, haben wir für dich einen Mustertext vorbereitet, welchen du gerne kopieren und für deine Rückforderung beim Veranstalter verwenden darfst. Hast du bereits Kontakt mit deinem Veranstalter aufgenommen und wurde dir beispielsweise Gutscheine angeboten, welche du nicht akzeptieren möchtest, kannst du darauf in einer Einleitung Bezug nehmen und den Text entsprechend anpassen.

Wir hoffen, dass du die geplante Reise bald nachholen darfst und wünschen dir gute Gesundheit.

Deine Smile

 

Musterschreiben: 

Reise nach <xy> vom <xx.yy.zzzz>

Sehr geehrter <Veranstalter> 

Die von uns bei Ihnen gebuchte Reise kann aufgrund der derzeitigen weltweit epidemiologischen Lage leider nicht wie vorgesehenen durchgeführt werden. Gerne möchten wir deshalb von unserem Recht gemäss Pauschalreisegesetz (PRG) Gebrauch machen, vom Reisevertrag zurück zu treten (Art. 10 und 11 PRG) und bitten Sie um Rückerstattung aller von uns bezahlten Beträge. 

Bitte überweisen Sie den Betrag auf Konto: <IBAN>
Lautend auf: <Name, Adresse>
 
Wir sind zuversichtlich, die Reise baldmöglichst nachholen zu dürfen und zählen alsdann gerne wieder auf Ihre geschätzten Dienste. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüsse
<Name>

Was kann ich machen, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert hat oder meine gebuchte Reise nicht wie vorgesehen durchgerführt werden kann?

Wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert hat, kannst du vom Fluggastrecht Gebrauch machen und die Flugscheinkosten zurückverlangen. Wir bitten dich demnach, den von dir geleisteten Betrag für das Flugticket direkt bei deiner Fluggesellschaft zurück zu fordern. Um dir die Rückforderung zu erleichtern, haben wir für dich einen Mustertext vorbereitet, welchen du gerne kopieren und für deine Rückforderung bei der Fluggesellschaft verwenden darfst. Hast du bereits Kontakt mit deiner Fluggesellschaft aufgenommen und wurde dir beispielsweise Gutscheine angeboten, welche du nicht akzeptieren möchtest, kannst du darauf in einer Einleitung Bezug nehmen und den Text entsprechend anpassen. Einige Fluggesellschaften bieten für die Rückforderung auf der eigenen Homepage auch ein Onlineformular an.


Wir hoffen, dass du die geplante Reise bald nachholen darfst und wünschen dir gute Gesundheit.
Deine Smile

 

Dieses Musterschreiben kann verwendet werden bei:Annullierung eines Fluges durch die Fluggesellschaft (Abflug aus Schweiz, EU, Norwegen oder Island oder Flug durch eine schweizerische, norwegische, isländische oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt)

Musterschreiben:

Flug von <xy> nach <xy> vom <xx.yy.zzzz>
Ticket-/Reservationsnummer: <1234>

Sehr geehrte Damen und Herren

Obgenannter Flug wird von Ihnen infolge der derzeitigen weltweit epidemiologischen Lage nicht durchgeführt werden. Wir möchten deshalb von unseren Fluggastrechten gemäss Art. 5 und 8 der Verordnung (EU) 261/2004 Gebrauch machen und bitten Sie um vollständige Rückerstattung der von uns geleisteten Flugscheinkosten.

Bitte überweisen Sie den Betrag auf Konto: <IBAN>
Lautend auf: <Name, Adresse>

Wir sind zuversichtlich, die Reise baldmöglichst nachholen zu dürfen und zählen alsdann gerne wieder auf Ihre geschätzten Dienste.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüsse

<Name>