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Häufige Fragen zum Versicherungsnachweis ❓

Hier findest du Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um den elektronischen Versicherungsnachweis (eVn):

Was ist der elektronische Versicherungsnachweis genau?

Der eVn ist der Beleg dafür, dass du eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast – gesetzlich vorgeschrieben (Art. 68 Abs. 1 SVG). Wir senden ihn elektronisch direkt ans Strassenverkehrsamt.

Ab wann bin ich versichert?

Sobald du dein Fahrzeug erfolgreich eingelöst hast und die Kontrollschilder sowie den neuen Fahrzeugausweis in der Hand hältst, bist du versichert. Die Details deiner Deckung findest du in deiner Versicherungspolice.

Wie lange ist der eVn gültig?

Der elektronische Nachweis ist 30 Tage lang gültig. Wenn du dein Fahrzeug in dieser Zeit nicht einlöst, gib uns kurz Bescheid – wir stellen dir gerne einen neuen aus.

Bekomme ich eine Kopie des eVn?

Nein, der eVn geht nur an das Strassenverkehrsamt. Du erhältst von uns deine Versicherungspolice, darin steht alles Wichtige zu deiner Deckung.

Was kostet das Einlösen des Fahrzeugs?

Die Gebühren legt das jeweilige Strassenverkehrsamt fest. Rechne mit rund CHF 20–50 für das Kontrollschild und ca. CHF 40  für den Fahrzeugausweis. Je nach Kanton können die Kosten leicht variieren.

Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung?

Du brauchst:

  • Einen Identitätsnachweis (ID, Pass oder Ausländerausweis)
  • Den Original-Fahrzeugausweis oder Prüfbericht (Formular 13.20 A bei Importen)
  • Den elektronischen Versicherungsnachweis (wird direkt von uns geschickt)

Wo kann ich mein Fahrzeug einlösen?

Immer beim Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem du wohnst. Die genauen Standorte und Öffnungszeiten findest du auf der Webseite des jeweiligen Amts.