Wir benutzen Cookies 🍪 um dir die beste User Experience zu bieten. Durch die weitere Nutzung unserer Website stimmst du der Datenverarbeitung zu. Weitere Infos dazu findest du in den Datenschutzbestimmungen.

Blog Home
DE FR IT

Knallteufel, Raketen & Co: So wird dein Silvester sicher und spektakulär! 🍾

Silvester ohne Feuerwerk? Eigentlich unvorstellbar! Raketen, Bengalfeuer und Knallteufel bereiten unheimlich viel Spass und sorgen für aufregende Farbtupfer am Sternenhimmel. Leider kann dabei auch einiges schiefgehen. Wir zeigen dir, was es im Umgang mit Feuerwerk zu beachten gilt und wie du im Schadensfall abgesichert bist.

Header_Feuerwerk

Für viele Menschen gehört es zur Tradition, an Silvester nach einem festlichen Abendessen nach draussen zu gehen und Feuerwerke zu zünden. Häufig auch nachdem sie schon 2-3 Gläser Champagner getrunken haben. Da denken viele: "Was soll dabei schon passieren? Ich kann doch wohl noch eine Rakete anzünden, ohne mich dabei zu verletzen?!» Zum Glück passiert dabei häufig ja auch nichts. Doch gerade an Neujahr ereignen sich leider zahlreiche Unfälle – und viele davon sind auf private Feuerwerke zurückzuführen. Teils mit gravierenden Konsequenzen.

Wie kommt es zu Verletzungen?

Pro Jahr kommt es in der Schweiz zu durchschnittlich 220 Verletzungen durch Feuerwerk – hauptsächlich an Neujahr und dem 1. August. Die Ursachen sind häufig Ablenkung und fahrlässiges Verhalten. Häufig werden die Herstellerangaben bzw. die Bedienungsanleitungen weder beachtet noch gelesen. Dabei wäre genau das zentral, denn die Zündvorgänge können bei einem Zuckerstock von Hersteller zu Hersteller ganz unterschiedlich sein. Gemäss Suva werden dabei Handgelenk, Hand und Finger (31%) sowie das Ohr (ebenfalls 31%) gefolgt von Auge und Lid (16%) am häufigsten verletzt. Bei rund 35 % der Verletzungen handelt sich um Verbrennungen und bei 25% um Gehörschädigungen.

 

Darf ich an Neujahr Feuerwerk zünden? 🎆


Die gute Nachricht zuerst: Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 dürfen grundsätzlich das ganze Jahr abgebrannt werden. Nun denkst du dir wahrscheinlich, was zur Hölle ist, F1?! Spoiler: Es hat nichts mit deiner Tastatur oder der Formel 1 zu tun:

F1 - Kleinstfeuerwerke: Beispielsweise Feuerwerksscherzartikel oder Tischfeuerwerk. Von diesen geht eine sehr geringe Gefahr aus – sie dürfen an Kinder ab 12 Jahren abgegeben werden.
F2 - Kleinfeuerwerke: Dazu gehören z.B. Feuervögel, Bengalfeuer & Fontänen. Diese stellen eine geringe Gefahr dar und dürfen von Personen ab 16 Jahren gekauft werden.
F3 – Mittelfeuerwerke: Dazu gehören z.B. grosse Raketen, Zuckerstöcke oder Thunders. Mittelfeuerwerke stellen eine mittlere Gefahr dar und dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.
F4 – Grossfeuerwerke: Diese darfst du als Privatpersonen nicht zünden. Für Grossfeuerwerke bedarf es einer Abbrandbewilligung resp. eines Erwerbscheins - sie sind demnach den Profis vorbehalten.

Grundsätzlich wirst du an Silvester also deine Raketen und Vulkane zünden können. Allerdings hängt dies auch etwas mit deinem Wohnort zusammen: Denn die Gemeinde und/oder der Kanton hat die Möglichkeit, das Abfeuern zu verbieten, beispielsweise wegen Trockenheit. Bevor du mit deinem Feuerwerk loslegst, ist es also ratsam, kurz auf der Website der Gemeinde oder das Kantons nachzuprüfen, ob du am 31. Dezember loslegen kannst.

 

Wie bin ich gegen Schäden durch Feuerwerk versichert?


Du richtest einen Schaden an:
Du möchtest deine Gäste mit einem Feuerwerk überraschen, und hast auf dem Balkon alles picobello vorbereitet. Doch statt nach oben rast die Rakete horizontal ins Nachbarschalet und setzt dieses in Brand. Die Feuerwehr muss ausrücken, um das Feuer zu löschen. Zunächst ist die Gebäudeversicherung deiner Nachbarin zuständig. Allerdings wird die Gebäudeversicherung Regress auf dich nehmen, weil dich die Schuld für den Brand trifft. In diesem Fall würde nun deine Privathaftpflicht einspringen. Denn die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn du versehentlich einer Person oder ihrem Eigentum Schaden zufügst. Deshalb ist sie eine der wichtigsten Versicherungen für dich als Privatperson.

💡 Wichtig: Wenn du den Schaden grobfährlässig (z.B. in angetrunkenem Zustand) verursacht hast, ist es möglich, dass die Leistung der Haftpflicht gekürzt wird und du dich finanziell am Schaden beteiligen musst.

Dir wird Schaden zugefügt:
Wenn du durch das Feuerwerk einer anderen Person einen Schaden erleidest, gilt natürlich dasselbe Prinzip. Je nachdem, was genau beschädigt wurde (Haus, Auto, usw.), übernimmt zuerst die dafür verantwortliche Versicherung. Diese nimmt dann Kontakt auf mit der Privathaftpflichtversicherung der Person, welche dir den Schaden zugefügt hat und klärt die ganzen Einzelheiten zur Schadenübernahme.

Komplizierter wird es, wenn die Person, welche den Schaden verursacht hat, nicht ausgemacht werden kann. Dann gelten die Bestimmungen deiner jeweiligen Versicherung.
 

Ist mein Auto gegen Feuerwerke versichert? 🚗


Betroffen ist bei Autos häufig der Lack, der unter dem Russ und Schmauchspuren der Feuerwerke leidet. Seltener stammen Schäden von ausgebrannten Raketen. Meist entstehen diese, weil sie zu nah am Auto gezündet wurden oder das Feuerwerk gar absichtlich auf dem Fahrzeug abgefeuert wird. Meistens entdeckt man den Schaden erst am Tag nachdem das Feuerwerk gezündet wurde. Und dann ist es leider häufig schwierig, den Schuldigen oder die Schuldige zu finden.

💡 Wichtig: In solchen Fällen hilft Dir eine Parkschadendeckung, welche Schadenfälle von unbekannten Dritten deckt. Auch die Kollisionskasko deckt solche Schäden, allerdings muss dort noch der vereinbarte Selbstbehalt berücksichtigt werden. Die genaue Auslegung variiert aber je nach Autoversicherung und hängt auch von der Art des Schadens ab.
 

Feuerwerkskörper und Haftung: Was Eltern wissen sollten


Was passiert, wenn ein Kind einen Feuerwerkskörper zündet und dabei etwas beschädigt? Es haftet selbst, vorausgesetzt, es ist urteilsfähig. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Altersbeschränkung zum Kauf der verschiedenen Feuerwerkkategorien (F1, F2, F3 usw.). Wenn der 12-jährige Sohn mit Zuckerstöcken rumhantiert, die erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen, sollten ihn die Eltern auf jeden Fall sorgfältig begleiten. Wenn nicht, könnten sie im Falle eines entstandenen Schadens dafür verantwortlich gemacht werden.
 

7 Tipps zum Abbrennen - von der Feuerpolizei höchstpersönlich


Die Kantonale Feuerpolizei Zürich hat dir sieben wichtige Tipps zusammengetragen, damit du dein Feuerwerk entspannt und sicher geniessen kannst:

1. Sicher Aufbewahren
Wenn du die Feuerwerke schon vor dem grossen Tag kaufst: Bewahre diesen an einem kühlen, trockenen Ort auf und halte sie ausser Reichweite von Kindern.

2. Informieren und verstehen
Lass dich beim Feuerwerkskauf über die sichere Handhabung der Produkte durch die Verkäuferin oder den Verkäufer beraten. Lies die Gebrauchsanweisung/-vorschriften rechtzeitig, vorzugsweise bei Tageslicht und nicht erst ein paar Sekunden bevor du loslegst. Befolge beim Anzünden die Hinweise dann Schritt für Schritt.

3. Kinder instruieren und beaufsichtigen
Halte Zündhölzer und Feuerwerkskörper ausser Reichweite von Kindern und sorge dafür, dass auch ältere Kinder entsprechend über den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern informiert und beaufsichtigt werden.

4. Einen geeigneten Ort finden
Feuerwerke brauchen Platz. Entzünde diese auf keinen Fall in der Nähe von Gebäuden, Wäldern oder Menschenansammlungen.

5. Von stabilem Untergrund entzünden
Raketen sollten immer aus gut verankerten Abschuss- Rohren abgefeuert werden. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.

6. Fenster zu, Storen hoch
Schütze dein Haus oder deine Wohnung vor fehlgeleiteten Raketen, indem du die Fenster schliesst und die Sonnenstoren hochziehst.

7. Bei Fehlzündungen nicht nähern
Wenn ein Feuerwerkskörper nicht abbrennt, solltest du dich frühestens nach fünf Minuten nähern. Auf keinen Fall solltest du nachzünden!
 

💥Smile wünscht dir einen schönen und gefahrenlosen Rutsch ins neue Jahr🎇

 

Kommentiere diesen Artikel

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Dies ist ein Pflichtfeld.
Dies ist ein Pflichtfeld.
Dies ist ein Pflichtfeld.
Dies ist ein Pflichtfeld.
Geschützt durch reCAPTCHA. DatenschutzerklärungNutzungsbedingungen