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Ski-Diebstahl in der Schweiz – zahlt die Versicherung?

Auf Schweizer Skipisten verschwinden jedes Jahr Ski und Snowboards im Wert von über 1 Million Franken. Marcel Karrer, Versicherungsexperte bei Smile, erklärt in diesem Artikel, welche Versicherung bei einem Diebstahl greift und worauf du achten musst, damit du im Fall der Fälle keine finanzielle Einbusse erleidest.

Header Ski-Diebstahl

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hausratversicherung: Diese schützt dich gegen Diebstähle zuhause.

  • Wichtige Zusatzversicherung: Mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» bist du auch auf dem Weg zur Skipiste und dort vor Ort geschützt – das gilt sowohl für eigene als auch für gemietete Ski.

  • Hausratkasko: Mit dieser Zusatzversicherung ist dein Hausrat, also auch deine Ski, gegen plötzliche, unvorhergesehene Beschädigungen (z.B. Ski-Bruch) versichert.

  • Achtung vor Doppel-Versicherungen: Sofern du die oben genannten Versicherungen hast, kannst du jegliche Versicherungswerbung im Sportgeschäft ignorieren.

Welche Versicherung zahlt bei einem Ski- oder Snowboard-Diebstahl?

Marcel: Bei einem Ski- oder Snowboard-Diebstahl zuhause greift die Hausratversicherung. Wenn du die smile.home Versicherung und den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» inkludiert hast, sind deine Sportgeräte auch ausserhalb deiner vier Wände versichert – dieser Zusatz macht also Sinn. Je nach Wert der Wintersportausrüstung kann die Versicherungssumme individuell gewählt werden. Für ein normales Paar Ski oder ein Snowboard reichen dabei CHF 2'000, bei Bedarf kann man die Summe aber auch auf CHF 5'000 erhöhen.

Marcel Karrer, Versicherungsexperte bei Smile

Fährt selbst gerne Ski: Marcel Karrer, Versicherungsexperte bei Smile

Zahlt die Versicherung, wenn ich mittags die Ski vor der Beiz stehen lasse?

Marcel: Die Situation während der Mittagspause auf der Piste unterscheidet sich von anderen Diebstahlszenarien. 

Wenn die Ski bei den Skiständern vor einer Berghütte oder einem Restaurant abgestellt werden, wo sich auch zahlreiche andere Wintersportgeräte befinden, wird dies anders bewertet als das Abstellen an einem verlassenen Ort. Es verhält sich ähnlich wie bei einem Mountainbike: Während es fahrlässig wäre, sein Fahrrad ungesichert vor dem Globus in Zürich abzustellen, ist es bei einem Bike-Marathon durchaus üblich und akzeptabel, das Rad zusammen mit vielen anderen abzustellen, ohne es mit einem besonders schweren Schloss zu sichern. Der Kontext der Situation spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Sorgfaltspflicht.

Zahlt die Versicherung auch beim Diebstahl von gemieteten Ski?

Marcel: Die Hausratversicherung mit entsprechender Zusatzversicherung bietet auch Schutz bei Diebstahl von gemieteten Ski. Die Versicherung übernimmt den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wobei die gemietete Ausrüstung zum Neuwert versichert ist. Das bedeutet, dass du im Schadensfall den vollen Neuwert der gestohlenen Mietausrüstung erhältst.

Lohnt sich eine separate Skiversicherung, die ich im Sportgeschäft abschliessen kann?

Marcel: Eine separate Skiversicherung im Sportgeschäft ist nicht nötig, wenn du bereits über eine Hausratversicherung mit dem Zusatz "einfacher Diebstahl auswärts" verfügst. Diese deckt Diebstähle bis zur gewählten Versicherungssumme ab. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit dem Zusatz "Hausratkasko" auch Beschädigungen an der Ausrüstung absichern zu lassen. Wer diese Versicherungsdeckung bereits hat, kann die entsprechenden Werbeflyer bei der Skivermietung getrost ignorieren.

Wie sieht es aus, wenn ich beim Skifahren einen Teil meiner Ausrüstung verliere?

Marcel: Wenn beim Skifahren Teile der persönlichen Ausrüstung verloren gehen, wie beispielsweise eine korrigierte Brille im Wert von CHF 2'000, die vom Sessellift fällt und im Schnee nicht mehr auffindbar ist, kann eine Wertsachenversicherung den Schaden decken. Diese spezielle Versicherung greift bei Verlusten, wenn versicherte Gegenstände verloren gehen, verlegt werden oder anderweitig abhandenkommen. Die Deckung gilt für Schmuck und Uhren, Hörgeräte, Brillen und Musikinstrumente.

Schütze deine Ski vor Diebstählen

Egal, ob auf der Piste, auf dem Weg dahin oder bei dir zuhause: Mit der Smile Hausratsversicherung deren Zusatzdeckungen sind dein Ski optimal geschützt.
smile.car

Meine Ski wurden gestohlen – was muss ich jetzt tun?

Wenn deine Ski gestohlen wurden, ist es wichtig, systematisch vorzugehen.

  1. Notiere dir Ort und Zeitpunkt des Diebstahls.
  2. Melde das Verschwinden deiner Ausrüstung bei der Verkaufsstelle in der Talstation, falls sie doch noch auftaucht. Manchmal verwechseln Menschen die Ski – nicht immer handelt es sich um einen Diebstahl.
  3. Erstatte eine Anzeige bei der Polizei mit den obigen Angaben.
  4. Wenn deine Versicherung eine Anzeige verlangt, kannst du diese nun einreichen. Wenn vorhanden, gib auch den Kaufbeleg mit (diese solltest du deshalb immer aufbewahren!).

Diese Tipps gibt die Kantonspolizei Graubünden

Wir haben auch die Kantonspolizei Graubünden zum Thema befragt. Gemäss Roman Rüegg, Mediensprecher der KaPo, erhalten sie jedes Jahr rund 200 Meldungen über Ski- und Snowboarddiebstähle. Und dies überall – sei es vor der Beiz, an den Bahnhöfen oder zuhause im Keller.

 

Diese Tipps gibt er dir mit auf die Piste:

  • Wenn du deine Ski in öffentlich zugänglichen Räumen lässt, sorge dafür, dass sie beaufsichtigt werden – zum Beispiel, wenn du dein Zugticket an der Bahnhofsverkaufsstelle kaufst.
  • Wenn du abends deine Ski in einem Hotel-Skiraum deponierst, achte darauf, dass du den Zugangscode immer gedeckt eingibst. Ausserdem solltest du diesen für dich behalten und nicht an Dritte weitergeben.
  • Schliesse die Räume, in denen sich deine Ski befinden, immer ab. Das gilt für den Dachgepäckträger genauso wie für den Keller zuhause.