Dein Weg zu deinem smile.car Vertrag

Welcher Fall trifft auf dich zu?

Zulassung deines Fahrzeugs

Deine To-Dos:

  • schließe dein Angebot ab

  • finde eine beliebige Zulassungsstelle in deiner Nähe

  • nimm alle für die Zulassung notwendigen Dokumente mit (siehe unten)

  • melde dein Fahrzeug an & begleiche die Zulassungsgebühr

  • Und zu guter Letzt: Genieß eine Spritztour mit deinem Fahrzeug 🚗

 

Vor dem Abschluss

Du kannst dein Angebot ganz bequem online berechnen und abschließen

Die nächsten Schritte nach dem Abschluss

Nach dem Abschluss erhältst du innerhalb von wenigen Minuten dein Angebot sowie deine Versicherungsbestätigung per E-Mail.

Mit deiner Versicherungsbestätigung kannst du sofort zu einer beliebigen Zulassungsstelle in deinem Zulassungsbezirk gehen und dein Fahrzeug anmelden. Du kannst zu jeder Zulassungsstelle im Bezirk gehen, unabhängig davon, von welcher Versicherung oder Maklerbüro diese betrieben wird.

Für die Anmeldung benötigst du die folgenden Dokumente:

  • Versicherungsbestätigung
  • Lichtbildausweis
  • Typenschein
  • Kaufvertrag, Rechnung oder Verkaufsbestätigung
  • ggf. unterschriebene Vollmacht (bei Vertretung)
  • ggf. Prüfgutachten (sofern es sich um einen Gebrauchtwagen handelt)
  • ggf. Leasingbestätigung (bei Leasingfahrzeug)

Vergiss nicht, dass du im Zuge der Anmeldung auch die Zulassungsgebühr in Höhe von insgesamt EUR 207,00 begleichen musst. Wenn du dein altes Kennzeichen behältst, reduziert sich die Zulassungsgebühr auf nur EUR 184,00, da die Kosten für das neue Kennzeichen entfallen.

Du bist dir nicht sicher, wo sich eine Zulassungsstelle in deiner Nähe befindet? Kein Problem - du kannst im Zulassungsstellenfinder des VVO ganz einfach deine Adresse eingeben und bekommst alle Zulassungsstellen in deiner Nähe vorgeschlagen.

Nachdem du dein Fahrzeug zugelassen hast, musst du nichts mehr tun - du bekommst in den nächsten Tagen automatisch deine Polizze per E-Mail.

Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Seite der österreichischen Verwaltung (klicke hier) sowie auf unserem Blog!

Versichererwechsel

Deine To-Dos:

  • schließe dein Angebot ab

  • kündige schriftlich deine bisherige Versicherung

  • Füße hochlegen & deine freie Zeit genießen - die Polizze erhältst entspannt per E-Mail 💌

 

Vor dem Abschluss

Du kannst dein Angebot ganz bequem online berechnen. Beim Abschluss wird dir die Frage gestellt: "Ist das Auto bereits auf dich angemeldet (Versicherungswechsel)?". Da du deine Versicherung wechseln möchtest, kannst du die Frage mit "Ja" beantworten. 

Die nächsten Schritte nach dem Abschluss

Du bekommst nach deinem Abschluss eine E-Mail mit deinem abgeschlossenen Angebot sowie einer Kündigungsvorlage (du kannst diese auch hier downloaden). Bitte fülle diese vollständig aus und sende sie an deine bestehende Versicherung, um diese zu kündigen. Wir kümmern uns um den Rest - du brauchst also nach der Kündigung deiner Versicherung nichts mehr zu unternehmen. Sobald der Versichererwechsel erfolgt ist, bekommst du von uns deine Polizze per E-Mail zugesandt. Du erhältst die Polizze, sobald die Vorversicherung deinen Vertrag freigegeben hat und nicht mehr für dein Fahrzeug haftet.

Du bist dir nicht sicher, wann du deine Versicherung kündigen kannst? Kein Problem - wir haben dir hier alle Kündigungsgründe kurz & knapp aufgelistet:
 
  • Kündigung zum Ablauf
    Du kannst deine Versicherung einmal im Jahr zum Ablauf kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das bedeutet: Sollte der Ablauf deiner Versicherungspolizze am 01.03. liegen, muss deine Kündigung spätestens am 31.01. bei deiner Versicherung eingehen. Den Ablauf deines Versicherungsvertrags findest du auf deiner Polizze.
  • Kündigung infolge Prämienerhöhung
    Erhöht deine Versicherung die Haftpflichtprämie, hast du das Recht, die Haftpflichtversicherung aufgrund der Prämienerhöhung zu kündigen. Beachte, dass die Kündigung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung beim Versicherer einlangen muss. Achtung: Üblicherweise wird die Erhöhung der Prämie im Zuge der Indexanpassung nur in der Haftpflichtversicherung vorgenommen. In diesem Fall kann nur die Haftpflicht aufgrund der Prämienerhöhung gekündigt werden. Sollte auch eine Kaskoversicherung bestehen, kann diese nur zum Ablauf gekündigt werden (aber nicht aufgrund der Prämienerhöhung).
  • Kündigung infolge Fahrzeugwechsel
    Wechselst du dein Fahrzeug, kannst du auch die Versicherung ohne Einhaltung von Fristen wechseln. Sende dafür einfach die Abmeldebestätigung deines Fahrzeugs an deine Versicherung. Beachte: Hierbei handelt es sich nicht um einen Versichererwechsel - du kannst das für das neue Fahrzeug ganz einfach eine neue Versicherung abschließen (siehe oben).
  • Kündigung im Schadenfall
    Wenn deine Versicherung einen Schadenfall abgelehnt hat, kannst du innerhalb von einem Monat nach der Ablehnung deine Versicherung kündigen. Deine Haftpflichtversicherung kannst du sogar kündigen, wenn deine Versicherung den Schaden bezahlt hat.

 

Hier findest du deine Kündigungsvorlage sowie weitere Informationen: