Mahnung

Bei Zahlungsverzug der Prämienzahlung erhält der Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung, d.h. eine Zahlungsfrist von zwei Wochen (in der Gebäude-Feuerversicherung einen Monat) samt Belehrung über die Rechtsfolgen (Verlust des Versicherungsschutzes). ⏳

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