Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer gegen vertraglich vereinbarte Pflichten verstößt ❌ – etwa Meldefristen, Auskunftspflichten oder Schadenminderungsmaßnahmen. Je nach Schwere und Verschulden kann dies zur Kürzung oder Ablehnung der Versicherungsleistung führen. Die Rechtsfolgen richten sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den konkreten Vertragsbedingungen.