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Alles rund um die Mitversicherung von Angehörigen in Österreich 👨‍👩‍👧‍👦

Wer kümmert sich um die Kosten, wenn die Kleinen krank werden oder der/die Partner:in vorübergehend nicht berufstätig ist? Das Thema Mitversicherung ist für viele Familien in Österreich ein echter Sicherheitsanker. Wir klären, wie die Mitversicherung von Angehörigen in Österreich funktioniert und was du dabei beachten solltest!

Mitversicherung

Ob Ehepartner:in oder Kinder: Wenn es um die Gesundheit der Liebsten geht, möchte man keine Kompromisse eingehen und ihnen die beste Versorgung bieten können. In Österreich ermöglicht das Sozialsystem Angehörige mitzuversichern. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Kind oder der/die Partner:in abgedeckt sind? In diesem Beitrag klären wir alle Fragen rund um die Krankenversicherung für deine Familie und geben dir einen Überblick über die wichtigsten Informationen, die zu beachten sind!

 

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich?

Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich sorgt dafür, dass alle Versicherten im Krankheitsfall medizinisch abgesichert sind, und zwar unabhängig vom Einkommen oder vom Gesundheitszustand. Sie ist Teil des österreichischen Sozialversicherungssystems und funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip: Alle zahlen entsprechend ihres Einkommens ein, und jede:r bekommt im Bedarfsfall die notwendige medizinische Versorgung.

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Daneben gibt es noch eigene Sozialversicherungsträger für bestimmte Berufsgruppen, etwa die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) oder die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).

Wer ist in Österreich krankenversichert?

Versichert sind in Österreich grundsätzlich alle unselbstständig Erwerbstätigen automatisch, also Angestellte und Arbeiter:innen. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen und gemeinsam von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in finanziert. Auch Selbständige, Pensionist:innen, Lehrlinge und viele weitere Personengruppen sind pflichtversichert. Familienangehörige können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt unter anderem:

  • Arztbesuche (Allgemeinmedizin & Fachärzt:innen)
  • Spitalaufenthalte
  • Medikamente (mit Rezeptgebühr)
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Wichtig 💡: In Österreich gilt freie Ärzt:innenwahl bei Vertragsärzt:innen. Das bedeutet, du kannst grundsätzlich selbst entscheiden, zu welcher Kassenärztin oder welchem Kassenarzt du gehst. Bei Wahlärzt:innen bekommst du einen Teil der Kosten rückerstattet.

Kurz gesagt: Die gesetzliche Krankenversicherung bildet das Fundament der medizinischen Versorgung in Österreich. Sie stellt sicher, dass jede versicherte Person Zugang zu notwendiger Behandlung hat, ohne hohe finanzielle Hürden im Ernstfall.

Wer kann mitversichert werden?

In der gesetzlichen Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen nahe Angehörige kostenlos oder mit Zusatzbeitrag mitversichert werden. Das betrifft vor allem Familienmitglieder ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen.

Wer gilt für die Mitversicherung als Angehörige:r?

Kinder

Grundsätzlich sind Kinder ab der Geburt automatisch bei beiden Elternteilen mitversichert – und zwar kostenlos. Diese beitragsfreie Mitversicherung läuft bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag.

Wichtig zu wissen: Wurde ein Kind im Ausland geboren, müssen in der Regel eine Geburtsurkunde sowie das Formular „Prüfung der Anspruchsberechtigung für Angehörige“ eingereicht werden. Falls zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, informiert der zuständige Versicherungsträger darüber.

Nach dem 18. Geburtstag kann die Mitversicherung weiterhin kostenlos bestehen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Erhältst du für dein Kind Familienbeihilfe oder erhöhte Familienbeihilfe, wird die Mitversicherung meist automatisch weitergeführt.
  • Befindet sich dein Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung (mit mindestens 20 Wochenstunden) oder in einem ordentlichen Studium, ist eine Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr (bis einen Tag vor dem 27. Geburtstag) möglich. Dafür braucht die Versicherung in der Regel eine aktuelle Schul-, Ausbildungs- oder Studienbestätigung.
    Achtung: Bei Studierenden ist zusätzlich ab dem dritten Semester ein Leistungsnachweis erforderlich (z.B. eine bestimmte Anzahl positiv absolvierter ECTS-Punkte). Bei Master- oder Doktoratsstudien müssen keine Erfolgsnachweise vorgelegt werden.
  • Außerdem ist eine Mitversicherung bei Erwerbslosigkeit möglich. Ist dein Kind unmittelbar nach dem 18. Geburtstag oder nach Abschluss einer Ausbildung arbeitslos, kann die Mitversicherung ebenfalls fortgesetzt werden, und zwar bis zu 24 Monate, maximal jedoch bis kurz vor dem 29. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung spätestens bis zum 27. Lebensjahr beendet wurde. Entsprechende Abschluss- oder Abbruchnachweise müssen vorgelegt werden.
  • Besteht aufgrund einer Krankheit oder eines Gebrechens eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, und zwar spätestens ab dem 18. Lebensjahr oder direkt im Anschluss an eine Ausbildung, kann die Mitversicherung ebenfalls weiterlaufen. Hierfür ist ein aktueller fachärztlicher Befund erforderlich, aus dem hervorgeht, seit wann die Einschränkung besteht.

Welche Kinder können mitversichert werden?

Nicht nur leibliche Kinder können kostenlos mitversichert werden. Auch folgende Kinder zählen unter bestimmten Voraussetzungen dazu:

  • Wahl- bzw. Adoptivkinder: Sie werden rechtlich wie leibliche Kinder behandelt. Bei Adoptionen im Inland werden die nötigen Unterlagen meist automatisch übermittelt. Bei Auslandsadoptionen sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
  • Stiefkinder: Eine Mitversicherung ist möglich, wenn sie mit dem Stiefelternteil im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Enkelkinder: Großeltern können Enkelkinder mitversichern, sofern sie im selben Haushalt wohnen.
  • Pflegekinder: Als Pflegekinder gelten zum Beispiel Kinder, die sich bei Krisenpflegeeltern befinden, für die eine behördliche Pflegebewilligung vorliegt. Aber auch Kinder, die vorübergehend von Verwandten, z.B. Tante, Onkel oder Großeltern betreut werden, können unter bestimmten Umständen mitversichert werden. Voraussetzung ist dabei auch eine Hausgemeinschaft mit der versicherten Person. Je nach Situation sind entsprechende Nachweise (z.B. Pflegebewilligung oder Verwandtschaftsnachweis) notwendig.

Was kostet die Mitversicherung für Kinder? 

Für Kinder fällt grundsätzlich kein Zusatzbeitrag an, egal ob leiblich, adoptiert oder unter bestimmten Bedingungen als Stief-, Pflege- oder Enkelkind mitversichert.

Partner:innen 

Partner:innen können ebenfalls mitversichert werden. Das gilt für Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen sowie Lebensgefährt:innen. Die allgemeine Voraussetzung ist, dass die mitzuversichernde Person selbst nicht gesetzlich krankenversichert ist. Außerdem muss die mitzuversichernde Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und es darf kein Ausschlussgrund vorliegen.

Achtung: In manchen Fällen ist auch ein Zusatzbeitrag zu zahlen.

Hier ein Überblick:

  • Ehegatt:in
    Eine Mitversicherung ist möglich, wenn eine aufrechte Ehe besteht und du oder die mitzuversichernde Person selbst nicht gesetzlich krankenversichert bist/ist. Zusätzlich muss der gewöhnliche Aufenthalt im Inland vorliegen und es darf kein Ausschlussgrund bestehen.
    Wichtig: Die Mitversicherung beginnt frühestens mit dem Tag der Eheschließung, in bestimmten Fällen auch erst später. Außerdem gilt sie grundsätzlich als unbefristet. Sie ruht jedoch, wenn die mitversicherte Person eine eigene Krankenversicherung erwirbt oder ein Ausschlussgrund eintritt.
    Achtung: Im Fall einer Scheidung endet die Mitversicherung mit dem Tag vor Rechtskraft der Scheidung – das rechtskräftige Scheidungsurteil muss auch vorliegen.
  • Eingetragene/r Partner:in
    Eine Mitversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine aufrechte eingetragene Partnerschaft besteht und die mitzuversichernde Person keine eigene gesetzliche Krankenversicherung hat. Auch hier muss der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich gegeben sein und es darf kein Ausschlussgrund vorliegen.
    Wichtig: Wie auch bei der Eheschließung gilt hier die Mitversicherung frühestens mit dem Tag des Beginns der eingetragenen Partnerschaft, in bestimmten Fällen auch später. Sie gilt grundsätzlich unbefristet – außer bei eigener Krankenversicherung oder bei Eintritt eines Ausschlussgrundes.
    Achtung: Löst du oder dein/e Partner:in die eingetragene Partnerschaft gerichtlich auf, endet die Mitversicherung mit dem Tag vor Rechtskraft der Entscheidung. Hier muss auch die gerichtliche Auflösungsentscheidung vorgelegt werden.
  • Lebensgefährt:in
    In diesem Fall ist eine Mitversicherung möglich, wenn die versicherte und die mitzuversichernde Person seit mindestens zehn Monaten im gemeinsamen Haushalt leben und die mitzuversichernde Person seit mindestens zehn Monaten den Haushalt unentgeltlich führt. Zusätzlich darf keine arbeitsfähige Ehepartnerin bzw. kein arbeitsfähiger Ehepartner der versicherten Person im selben Haushalt wohnen. Auch hier gilt: kein eigener gesetzlicher Versicherungsschutz, gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich und kein Ausschlussgrund.
    Wichtig: Hier beginnt die Mitversicherung einen Tag nach Erfüllung aller Voraussetzungen. Außerdem werden die Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig überprüft – wenn sie weiterhin bestehen, wird die Mitversicherung auch verlängert.
    Achtung: Grundsätzlich gilt die Mitversicherung als unbefristet, ruht aber bei eigener Krankenversicherung oder bei Eintritt eines Ausschlussgrundes. Hinzu kommt: Sollte sie wegen eines Ausschlussgrundes beendet werden, muss eine neue Anspruchsprüfung mittels eines entsprechenden Formulars erfolgen.

Zusatzbeitrag für Partner:innen

Für bestimmte mitversicherte Partner:innen ist ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,4 Prozent der Berechnungsgrundlage (Bruttoeinkommen der versicherten Person) zuzahlen. (Stand: Februar 2026)

Die ÖGK prüft, ob in deinem Fall ein Beitrag anfällt, und sendet dazu einen Fragebogen. Der Zusatzbeitrag wird direkt der versicherten Person vorgeschrieben und eingehoben. Bei Zahlungspflicht wird der Beitrag für den jeweiligen Monat immer vier Monate im Nachhinein vorgeschrieben.

Kein Zusatzbeitrag ist zu zahlen, wenn:

  • die mitversicherte Person aktuell ein oder mehrere Kinder im gemeinsamen Haushalt erzieht
  • sie in der Vergangenheit mindestens vier Jahre lang ein oder mehrere Kinder im gemeinsamen Haushalt erzogen hat
  • sie Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 erhält
  • sie die versicherte Person pflegt, die Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 erhält
  • eine soziale Schutzbedürftigkeit vorliegt (insbesondere wenn das monatliche Nettoeinkommen beider Personen den Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare von EUR 2.064,12 nicht übersteigt). (Stand: Februar 2026)
  • während des Bezugs von Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung.

Pflegende Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen nimmt oft so viel Zeit in Anspruch, dass eine Berufstätigkeit nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist. Falls dadurch der eigene Krankenversicherungsschutz wegfällt, kann man als pflegende/rAngehörige:r bei der pflegebedürftigen Person mitversichert werden.

Voraussetzung dafür sind:

  • Die mitzuversichernde Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.
  • Es besteht keine eigene gesetzliche Krankenversicherung.
  • Es liegt kein Ausschlussgrund vor. 
  • Außerdem muss die zu pflegende Person Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 oder höher haben.
  • Die Pflege muss unentgeltlich, also nicht beruflich, in häuslicher Umgebung (nicht in einem Pflegeheim) erfolgen und überwiegend die Arbeitskraft der pflegenden Person beanspruchen.

Mitversichert werden können Ehegatt:innen und eingetragene Partner:innen, Personen, die in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern sowie haushaltsführende Personen (z.B. Lebensgefährtin oder Lebensgefährte).

Achtung: Die Mitversicherung wird zunächst für drei Jahre vorgemerkt – danach erfolgt eine neuerliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Für pflegende Angehörige ist kein Beitrag zu zahlen.

Good to know: Wenn du z.B. eine Person pflegen musst, aber aktuell berufstätig bist, besteht außerdem die Möglichkeit, mit dem Dienstgeber eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu vereinbaren.

Haushaltsführende Personen

Ein wesentlicher Unterschied zur Mitversicherung für pflegende Angehörige liegt im Zweck und im berechtigten Personenkreis: Hier geht es nicht um Pflege, sondern um die unentgeltliche Führung des Haushalts einer versicherten Person.
Der mögliche Personenkreis ist hierbei deutlich enger gefasst; es können sich lediglich Eltern, Kinder, Enkelkinder und Geschwister (inklusive Wahl-, Stief- und Pflegeverhältnisse) mitversichern lassen.
Zudem gibt es strengere zeitliche Auflagen, die bei pflegenden Angehörigen entfallen: Du musst bereits seit mindestens 10 Monaten mit der versicherten Person im selben Haushalt wohnen und den Haushalt in dieser Zeit kostenlos führen. Ein weiteres Kriterium ist, dass kein:e arbeitsfähige:r Ehepartner:in oder eingetragene:r Partner:in im Haushalt leben darf. Die grundsätzlichen Voraussetzungen (gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, keine eigene Krankenversicherung, keine Ausschlussgründe) bleiben jedoch gleich.

Wichtig: Auch diese Mitversicherung wird zunächst für drei Jahre vorgemerkt, bevor der Anspruch neuerlich geprüft wird. Der wichtigste finanzielle Unterschied ist jedoch: Während pflegende Angehörige stets beitragsfrei versichert sind, fällt für haushaltsführende Personen grundsätzlich ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,4 Prozent des Brutto-Einkommens oder der monatlichen Pension an.

Good to know: Dieser Beitrag muss jedoch nicht von allen gezahlt werden. Eine Befreiung ist unter anderem möglich, wenn du aktuell (oder für mindestens vier Jahre in der Vergangenheit) Kinder erziehst, selbst Pflegegeld ab Stufe 3 beziehst oder eine soziale Schutzbedürftigkeit vorliegt (z.B. wenn dein monatliches Nettoeinkommen den Wert von 2.064,12 Euro nicht übersteigt).

Was ist, wenn keine Mitversicherung möglich ist?

Es gibt Situationen, in denen keine (kostenlose) Mitversicherung greift, zum Beispiel wenn der oder die Partner:in ein zu hohes eigenes Einkommen hat oder das Kind die Ausbildung abbricht. In diesem Fall ist die Selbstversicherung das Thema der Stunde. Hier zahlt die betroffene Person einen monatlichen Beitrag direkt an die Versicherung, um weiterhin Zugang zum Gesundheitssystem zu haben.

Private Krankenversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bildet in Österreich die Grundlage der medizinischen Versorgung. Trotzdem entscheiden sich viele Menschen dafür, zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen. Sie dient als Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung und kann zusätzliche Leistungen bieten, die über den Standard der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen (wie z.B. erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Privatärzt:innen und Zugang zu schnelleren Terminen, höhere Rückerstattungen, Zahnzusatzversicherung etc.).

Eine private Krankenversicherung ist natürlich freiwillig und kann individuell an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Besonders für Familien kann sie eine interessante Ergänzung sein, wenn Wert auf mehr Komfort, zusätzliche Vorsorge oder schnelleren Zugang zu bestimmten medizinischen Leistungen gelegt wird.

Fazit ☝️

Die Mitversicherung von Angehörigen ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Gesundheitssystems und sorgt dafür, dass auch Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen medizinisch abgesichert sind. Ob Kinder, Partner:innen oder pflegende Angehörige – unter bestimmten Voraussetzungen können sie unkompliziert über eine versicherte Person mitversichert werden.

Gerade für Familien bietet diese Regelung eine große finanzielle Entlastung und sorgt dafür, dass alle Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung haben. Dennoch lohnt es sich, die Voraussetzungen und möglichen Zusatzbeiträge genau zu kennen, um Überraschungen zu vermeiden.

👉 Ergänzend kann auch eine private Krankenversicherung sinnvoll sein, wenn du zusätzliche Leistungen oder mehr Komfort im Gesundheitsbereich wünschst. Wichtig ist dabei vor allem, eine Lösung zu wählen, die zu deiner persönlichen Lebenssituation und den Bedürfnissen deiner Familie passt.

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