Verpfändung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einer Person oder einer Bank ein Pfandrecht aus einem Lebensversicherungsvertrag zur Besicherung einer Forderung bzw. eines Kredites einräumt. Vertragsänderungen können nur mehr mit Zustimmung des Gläubigers vorgenommen werden. ✍️ Bei Zahlungsausfall kann sich der Gläubiger den Rückkaufswert des Vertrages auszahlen lassen.