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Motorbezogene Versicherungssteuer in Österreich: Alles was du dazu wissen musst 🚗

Die motorbezogene Versicherungssteuer begleitet dich in Österreich, sobald du ein Fahrzeug besitzt – egal ob Auto, Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug. Doch seit April 2025 gibt’s eine wichtige Änderung: Auch Elektroautos sind künftig nicht mehr steuerfrei. Was steckt hinter der Steuer, wie läuft die Berechnung ab und was musst du als Fahrzeughalter:in jetzt wissen? 🤔 Wir beantworten die wichtigsten Fragen und bringen Licht ins Steuerdunkel!

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Die motorbezogene Versicherungssteuer klingt erstmal nach trockener Bürokratie – ist aber in Wirklichkeit ein wichtiger Bestandteil deiner Fahrzeugkosten in Österreich. Sobald du ein Auto, Motorrad oder ein anderes Kraftfahrzeug besitzt, begleitet dich diese Steuer automatisch, denn sie ist Teil deiner Versicherungsprämie. Doch was steckt eigentlich genau dahinter? Wie wird sie berechnet, wer muss sie zahlen und welche Neuerungen gibt es? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen!

 

Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine gesetzliche Abgabe, die gemeinsam mit deiner Haftpflichtversicherung monatlich eingehoben wird – du zahlst sie also automatisch mit deiner Prämie. Die Steuer gilt für fast alle motorisierten Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und wird vom Versicherer an das Finanzamt weitergeleitet.

 

Welche Fahrzeuge betrifft die Steuer?

DiemVSt gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeugeunter 3,5 Tonnen, darunter fallen zum Beispiel:

  • Pkw und Kombis

  • Motorräder ab 101 ccm

  • Leichte Lkw

  • Wohnmobile und Camper

  • Quads und Trikes

  • Seit dem 1. April 2025 auch: Elektroautos, E-Motorräder und Plug-in-Hybride

 

Steuerpflicht für Elektrofahrzeuge seit 1. April 2025 ⚡

Bislang galten Elektrofahrzeuge in Österreich als steuerbefreit, wenn es um die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) ging. Doch das änderte sich mit 1. April 2025 – die generelle Befreiung fällt weg. Grundlage dafür ist das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025.

Somit gilt:

  • Elektro-Pkw (Klasse M1) werden künftig nach einer neuen Formel besteuert: Die Nenndauerleistung des Elektromotors in kW und das Eigengewicht des Fahrzeugs in kg werden zur Berechnung herangezogen.

  • E-Motorräder und leichte Fahrzeuge der Klasse L zahlen künftig ebenfalls motorbezogene Steuer, berechnet ausschließlich nach der Nenndauerleistung des Elektromotors.

  • Nur sehr leichte E-Krafträder bis max. 4 kW Leistung bleiben weiterhin steuerfrei.

  • Auch Plug-in-Hybride und andere Hybridfahrzeuge werden neu bewertet – durch spezielle Abzugsbeträge bei CO₂-Werten und Motorleistung ergibt sich eine angepasste Besteuerung.

Die gesetzlichen Änderungen betreffen sowohl neu zugelassene als auch bereits vor dem 1. April 2025 zugelassene Elektrofahrzeuge.

Achtung: Für Fahrzeuge, die vor dem Stichtag zugelassen wurden, wird die Steuer rückwirkend nachverrechnet. Das heißt: Wenn du bereits ein E-Auto hast, musst du ab April 2025 mit einer Nachforderung der Steuer rechnen. Die Nachverrechnung muss laut Gesetz spätestens bis zum 17. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

 

Wer ist weiterhin steuerbefreit?

Einige Fahrzeuggruppen sind auch nach dem 1. April 2025 von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit, darunter:

  • Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung: Wenn du einen Behindertenpass mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % besitzt und das Fahrzeug deiner persönlichen Mobilität dient, kannst du eine Befreiung beantragen.

  • Krafträder mit einem Hubraum bis 100 ccm: Leichtkrafträder, Mopeds und Mofas bleiben auch weiterhin steuerfrei.

  • Fahrzeuge mit hinterlegten Kennzeichen: Wurde das Fahrzeug außer Betrieb genommen (z. B. für den Winter), fällt ab einer Kennzeichenhinterlegung von mindestens 45 Tagen keine Steuer an.

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Dazu zählen etwa Bau- oder Forstmaschinen, die nicht primär im Straßenverkehr verwendet werden.

  • Leichte E-Krafträder unter 4 kW Nenndauerleistung: Diese bilden eine neue Ausnahme und bleiben weiterhin steuerfrei, obwohl andere Elektrofahrzeuge seit April 2025 besteuert werden.

Wichtig: Eine Steuerbefreiung muss bei einer Zulassungsstelle aktiv beantragt werden. Eine automatische Befreiung erfolgt nicht.

 

Wie wird die Steuer berechnet? 💡

Die motorbezogene Versicherungssteuer richtet sich in Österreich nach dem Fahrzeugtyp und Antrieb. Für Pkw mit Verbrennungsmotor wird die Steuer hauptsächlich auf Basis der Motorleistung in Kilowatt (kW) berechnet: Für die ersten kW gibt es einen Grundbetrag, für jedes weitere kW einen gestaffelten Zuschlag. Seit Oktober 2020 fließt zusätzlich der CO₂-Ausstoß in Gramm pro Kilometer in die Berechnung ein, wodurch Fahrzeuge mit höheren Emissionen eine höhere Steuer zahlen müssen. Bei Motorrädern mit mehr als 100 cm³ Hubraum erfolgt die Berechnung ebenfalls nach der Leistung in kW, ergänzt seit 2020 um den CO₂-Ausstoß. Elektromotorräder mit einer Leistung über 4 kW sind seit 1. April 2025 ebenfalls steuerpflichtig.

 

Steuererhöhung bei Neuzulassungen ab 2025

 Am 1. Jänner 2025 wurde die motorbezogene Versicherungssteuer bei Neuzulassungen erhöht – im Durchschnitt um etwa 34,56 €. Diese Erhöhung betrifft vor allem Fahrzeuge mit hoher Motorleistung und hohem CO₂-Ausstoß. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich an der Steuerhöhe nichts.

 

Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) seit 2025

Neben der motorbezogenen Versicherungssteuer wurde auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab dem 1. Jänner 2025 erhöht. Diese einmalige Abgabe fällt beim Kauf eines Neufahrzeugs an und betrifft vor allem leistungsstarke Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß. Die genaue Höhe der NoVA richtet sich nach den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gramm CO₂ pro Kilometer. Damit sollen Fahrzeuge mit höherem Verbrauch und stärkeren Emissionen stärker belastet werden, um umweltfreundlichere Mobilität zu fördern.

Übergangsregelung: Wenn du bis zum 1. Dezember 2024 einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein NoVA-pflichtiges Fahrzeug abgeschlossen hast und die Lieferung bis zum 1. April 2025 erfolgt ist, gilt noch die NoVA-Berechnung von 2024. Für Fahrzeuge, die
danach zugelassen werden, gelten die neuen NoVA-Sätze.

 

Wie oft wird die Steuer fällig und wie zahle ich sie?

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird in Österreich monatlich gemeinsam mit der Prämie deiner Haftpflichtversicherung eingehoben – das passiert ganz automatisch, sodass du dich meist um nichts kümmern musst. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen wird die Steuer von deiner Versicherung eingezogen und weitergeleitet.

Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen hingegen ist die Steuer direkt an das Finanzamt zu bezahlen. In diesem Fall bist du als Fahrzeughalter:in selbst für die fristgerechte Zahlung verantwortlich.

 

Nachverrechnung der Steuer bei Smile

Für alle die eine Elektro- oder Hybridauto fahren und bei Smile versichert sind, erfolgt die Nachverrechnung beginnenden mit 4. August 2025. Wir sind gesetzlich verpflichtet mit der Anmeldung eines steuerpflichtigen Autos zum Stichtag 1. April 2025 die Motorbezogeneversicherungsteuer nachzuverrechnen. Hast du Fragen dazu? Dann kontaktiere unser Customer Care Team. Wir helfen dir gerne weiter. 

 

Fazit 🚘💡

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine wichtige, aber oft unterschätzte Komponente beim Besitz eines Fahrzeugs in Österreich. Sie betrifft fast jede:n Auto- oder Motorrad-Besitzer:in und richtet sich hauptsächlich nach der Leistung, der Erstzulassung und dem Antrieb des Kraftfahrzeugs.

Unser Tipp: Checke vor dem Kauf oder der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs immer kurz, welche Werte, Regeln und möglichen Befreiungen für dich gelten und hol’ dir am besten auch gleich einen Kostenvoranschlag von deinem bevorzugten Versicherungsanbieter – so gibt’s später keine bösen Überraschungen. 👀

Bist du gerade zufällig auf der Suche nach einer Versicherung für dein Auto oder überlegst du, deinen Versicherer zu wechseln? Dann schau dir unbedingt smile.car an – deine Kfz-Versicherung, die dir einfache Online-Abwicklung, faire Tarife und umfassenden Schutz bietet!

Und wenn du noch weitere Fragen rund um Versicherungen und Co. hast –  dann klick dich durch unseren Smile Blog und entdecke weitere Blogartikel wie z.B. “Parken in Wien” oder “Kindersicherheit im Auto”– damit du bestens vorbereitet unterwegs bist! 🛣️

 

 

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